Visumtypen, Gebühren in Ungarn
Welche Typen von Visa gibt es in Ungarn?
Visum für Flughafentransit (A): berechtigt zur ein- oder zweimaligen Einreise in die internationale Zone des Flughafens und zum Aufenthalt bis zum Abflug ins Zielland
Transitvisum (B): berechtigt zur ein- zwei- oder mehrmaligen Durchreise nicht länger als jeweils 5 Tage
Einreisevisum für kurzfristige Aufenthalte (C): berechtigt zur ein-, zwei-, mehrmaligen Einreise und im Falle eines Aufenthalts ohne Unterbrechung zu einem Aufenthalt von höchstens 90 Tagen nach der Einreise, im Falle einer Unterbrechung innerhalb von 6 Monaten nach dem ersten Einreisedatum zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen.
Aufenthaltsvisum für langfristige Aufenthalte (D): berechtigt zur ein- oder mehrmaligen Einreise, zu einem Aufenthalt in Ungarn von mehr als 90 Tagen aber höchstens von einem Jahr mit einem bestimmten Zweck.
Was ist ein nationales Visum?
Das nationale Visum berechtigt zur mehrmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten, aber höchstens 5 Jahren in Ungarn. Es berechtigt nicht zum Aufenthalt zwecks Arbeitsaufnahme, Erwerbstätigkeit, Studiums oder anderer wissenschaftlichen Weiterbildung. Dieser Typ von Visa kann nur von Staatsangehörigen von Rumänien, Serbien-Montenegro, Kroatien und Ukraine in der aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft oder für ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen ungarischen Auslandsvertretung in den obigen Ländern beantragt werden.
Wie viel kostet das Visum? Mit welchen anderen Kosten ist es verbunden?
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1. |
Antrag auf ein Visum zur Durchreise (B) oder zur Einreise von kurzer Zeit (C) Antrag auf ein Visum für Flughafentransit (A) |
EUR 35 EUR 35 |
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2. |
Antrag auf ein Visum zur Durchreise (B) oder zur Einreise von kurzer Zeit (C), bzw. Antrag auf ein Visum für Flughafentransit (A) in einem Verfahren außerhalb der Reihenfolge |
EUR 45 |
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3. |
Antrag auf ein Aufenthaltsvisum (D) a)in der für den Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des ausländischen Bürgers zuständigen ungarischen Auslandsvertretung b)in einer anderenAuslandsvertretung |
EUR 50
EUR 75
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4. |
Antrag auf ein Aufenthaltsvisum zwecks Saisonarbeit |
EUR 30 |
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5. |
Übertragung des Visums |
EUR 25 |
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6. |
Sonderzuschlag für die Erteilung des Visums auf einem Extrablatt über die Visumgebühr hinaus |
EUR 25 |
Wann muss die Visumgebühr entrichtet werden? Reicht es erst bei Erhaltung des fertigen Visums?
Die Konsulargebühr ist bei Abgabe des Antrages zu entrichten.
Die Gebühr kann mit EC-Karte oder mit Bankeinzahlung bezahlt werden. (Im Interesse einer schnellstmöglichen Gutschreibung empfehlen wir Ihnen bei der Amtsführung in München, den Einzahlungsbeleg, den Sie bei der Antragstellung im Konsulat erhalten, bei der Filiale der Deutsche Bank AG, Arabellastr. 5., 81925 München – im Arabellapark) einzuzahlen, damit das Verfahren schneller abgewickelt werden kann. (Hinweis: Die Deutsche Bank erhebt bei Bareinzahlungen zurzeit eine Gebühr von 5.-€.)
Wird das Geld zurückerstattet, wenn mein Visumantrag abgelehnt wird?
Die Gebühr ist als Verfahrensgebühr zu verstehen und nicht als Preis des Visums, daher wird die Gebühr bei Ablehnung nicht zurückerstattet.
Welche Gebührenermäßigungen können gewährt werden?
Gebührenfrei ist es für Kinder unter 14 Jahren, die im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind.
Das Visum ist gebührenfrei ferner für Familienangehörigen der Staatsangehörigen der EWR-Staaten. Die Familienbeziehung ist mit den entsprechenden Urkunden zu beweisen (originelle Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde, sowie Ausweis von dem Familienangehörigen).
Eine Ermäßigung von 50 % erhalten Kinder unter 7 Jahren, die mit dem eigenen Pass reisen, bzw. die Mitglieder einer Kindergruppe mit mehr als 5 Kindern.
Darüber hinaus können aufgrund von bilateralen Abkommen weitere Ermäßigungen gewährt werden, über welche die zuständigen ungarischen Auslandsvertretungen informieren.