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HauptseiteKonsularische und Visaangelegenheiten> Neue Regelungen für die Reise durch Ungarn!


Neue Regelungen für die Reise durch Ungarn!

Seit 1. September 2006 können die Staatsbürger der visumpflichtigen Drittstaaten, die im Besitz eines durch die Schengen-Staaten oder die „neuen“ EU-Länder ausgestellten Visums (B, C, D) oder Aufenthaltsgenehmigung, sowie im Besitz einer durch die Schweiz und Lichtenstein ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung sind, ohne ungarisches Visum durch die Republik Ungarn reisen.

Die visumfreie Reise gilt nur für die Durchreise. Die Bürger der Drittstaaten sind weiterhin für einen Aufenthalt in Ungarn (also für turistische, Besuchs- oder Geschäftszwecke) visumpflichtig. Bei der Antragstellung für das Visum gelten die allgemeinen Vorschriften.

Die visumpflichtigen Ausländer können von der Grenzschutzpolizei bestraft werden, wenn sie Ungarn an der gleichen Grenze verlassen, an der sie eingereist sind (und damit der Voraussetzung der Durchreise nicht entsprechen).

Die Grenzschutzpolizei kann bei der Durchreise überprüfen, ob die Bürger der Drittstaaten – nötigenfalls – über das Visum vom Bestimmungsland (Serbien, Ukraine, Rumänien, usw.) verfügen.

Die Schengen-Staaten sind:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Holland
  • Island
  • Italien
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Österreich
  • Portugal
  • Spanien
  • Schweden

Die neuen EU-Länder sind:

  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Polen
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Zypern

Die Dauer der Durchreise darf 5 Tage nicht überschreiten.

Das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung soll während der Durchfahrt gültig sein.

Die folgenden deutschen Aufenthaltsgenehmigungen sind als Durchreisevisum anerkannt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltsbefugnis
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Aufenthaltsberechtigung

Diese Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Durchreise nur dann, wenn sie in einem Nationalpass, in einem Reiseausweis für Staatenlosen und Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft oder in einem Reisedokument für Flüchtlinge nach dem Genfer Konvention erteilt worden sind. Die Pässe und Reiseausweise bzw. Reisedokumente sollen noch 6 Monaten nach dem Aufenthalt in Ungarn gültig sein.

Die allgemeinen Voraussetzungen der Einreise/Durchreise (wie z.B. finanzielle Deckung etc.) bleiben unberührt, müssen also bei der Einreise nachgewiesen werden können.

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die durch das Vereinigte Königreich und Irland ausgestellten Visa und Aufenthaltsgenehmigungen, sowie die durch die Schweiz und Lichtenstein ausgestellten Visa nicht zur visumfreien Durchreise berechtigen. Wenn Sie im Besitz dieser Dokumente sind, sollen Sie ein ungarisches Visum für die Durchreise bei der zuständigen ungarischen Auslandsvertretung besorgen.

Wenn Sie bezüglich der visumfreien Durchreise irgendwelche Zweifel an die Gültigkeit der Reiseausweise, an den Zweck der Reise oder an die Dauer der Reise haben, rufen Sie bitte die Generalkonsulat an, um die Einzelfragen klären zu können.