Die Einreichung des Visumantrags
Wo kann der Visumantrag eingereicht werden?
Der Antrag auf Visum muss bei der für den ständigen oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen ungarischen Auslandsvertretung persönlich eingereicht werden.
Der Antrag auf Visum kann bei Vorliegen von urkundlich bescheinigten, zu berücksichtigenden Umständen auch bei anderen ungarischen Auslandsvertretungen eingereicht werden. Solcher zu berücksichtigende Fall kann z.B. sein:
Falls es in dem Staat, wo der Antragsteller seinen ständigen oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, keine ungarische Auslandsvertretung gibt, kann der Visumantrag bei jeder ungarischen Auslandsvertretung, die sich auch mit Visumerteilung beschäftigt, eingereicht werden.
In den Auslandsvertretungen von anderen EU-Mitgliedstaaten kann der Antrag auf ein ungarisches Visum vorerst noch nicht eingereicht werden.
Kann der Antrag für mich durch ein Familienmitglied eingereicht werden?
Laut oberster Regel muss der Antrag persönlich eingereicht werden, bei zusammen reisenden Familienmitgliedern können jedoch die Anträge der Familie durch ein volljähriges Familienmitglied eingereicht werden. Dies schließt gleichzeitig nicht aus, dass die Familienmitglieder - wenn das vom Konsul für notwendig gehalten wird - zur persönlichen Vorsprache aufgefordert werden.
Kann der Antrag für mich durch einen Freund oder Bekannten eingereicht werden?
Durch Freunde und Bekannte kann der Visumantrag nicht eingereicht werden. Falls die Reise einem offiziellen Zweck dient, also eine Dienstreise ist, kann der Antrag durch den Vertreter des Arbeitgebers eingereicht werden, falls er über eine entsprechende Vollmacht verfügt. Bei Reisen von Gruppen (z.B. Künstlergruppen oder Schulklassen) kann der Gruppenleiter oder der Bevollmächtigter, der über eine entsprechende Vollmacht verfügt, den Antrag einreichen. Dies schließt gleichzeitig nicht aus, dass die Antragsteller - wenn das vom Konsul für notwendig gehalten wird - zur persönlichen Vorsprache aufgefordert werden.
Kann der Antrag per Post zugeschickt werden?
Als oberste Regel gilt, dass der Visumantrag persönlich eingereicht werden soll. Bei Vorliegen eines zu berücksichtigenden Umstands kann von der Auslandsvertretung ausnahmsweise die Entscheidung getroffen werden, dass der Visumantrag auch per Post zugeschickt angenommen wird. Vor dem Abschicken des Antrags muss dies jedoch in jedem Fall mit der Vertretung geklärt werden.
Welche Dokumente sind dem Visumantrag beizulegen?
Wichtig! Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus müssen zur Erfüllung des Visumantrags auch noch die Kriterien der finanziellen Absicherung und des Nachweises vom Einreisezweck erfüllt werden.
Wie kann die finanzielle Absicherung bescheinigt werden?
Die finanzielle Absicherung kann unter anderem durch eines der folgenden Dokumente bescheinigt werden:
Wie kann bei Amt für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft (BÁH) das Einladungsschreiben beantragt werden?
Das offizielle Einladungsschreiben vom BÁH kann beim Amt für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft des Innenministeriums (BM-BÁH) (in den regionalen Direktionen oder in den Bürgerservicestellen des BM-BÁH) persönlich eingeholt werden. (siehe Publikumsverkehr auf www.bmbah.hu)
Der Einlader kann ungarischer Staatsangehöriger
oder ein Ausländer mit gültiger Einwanderungs-, Niederlassungs-, Aufenthaltserlaubnis sein, der den Antrag auf das Einladungsschreiben mit der Verwendung des entsprechenden Formulars bei der für seinen Wohnort oder Aufenthaltsort, bzw. wenn der Einlader eine juristische Person ist, für seinen Sitz zuständigen regionalen Fremdenpolizeibehörde persönlich, bei juristischen Personen durch einen Vertreter einreichen.
In Ausnahmefällen – wenn hohes Alter, Krankheit, Behandlung im Krankenhaus dies begründet – kann eine Befreiung von der persönlichen Einreichung bei der zuständigen regionalen Fremdenpolizeibehörde beantragt werden.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Gebühr muss durch Stempelmarke gleichzeitig zum Einreichen des Antrags entrichtet werden. Das Einladungsschreiben kann innerhalb von sechs Monaten verwendet werden.
Das von BÁH ausgestellte Einladungsschreiben bescheinigt gleichzeitig sowohl der Zweck der Einreise, als auch das Vorhandensein der finanziellen Deckung.
Von der Behörde wird das Einladungsschreiben dem Einlader erteilt, der dafür sorgen muss, dass es dem Eingeladenen zugeleitet wird.
Wie kann der Einreisezweck nachgewiesen werden?
Bei Beantragung eines Durchreisevisum:
Bei Beantragen eines Einreisevisums für kurze Zeit:
Bei Beantragung eines Aufenthaltsvisums:
Bei Visa mit Berechtigung zur Erwerbstätigkeit
Bei Studentenvisa
Bei Visa zwecks Familienzusammenführung
Bei Besuchsvisa
Bei Visa zwecks Erwerbstätigkeit (Unternehmerische Tätigkeit)
Bei Visa zwecks Heiltherapie
Wichtig! Außer den oben aufgeführten Dokumenten kann vom Konsul die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. Das Konsulat behält sich vor, die Echtheit der Angaben und der eingereichten Dokumente zu überprüfen. Unzutreffende oder irreführende Angaben haben allein die Ablehnung des Visumantrags zur Folge. Wann kann ich meinen Antrag einreichen? Ein Visumantrag kann vom Konsulat frühestens 3 Monate und spätestens in der Regel 5 Arbeitstage vor Reisebeginn entgegengenommen werden. Ist es notwendig, zum Visumantrag eine Fahrkarte zu kaufen oder genügt die Buchung?Bei der Einreichung des Antrags genügt die Buchung grundsätzlich, gleichzeitig kann bei der Erteilung des Visums vom Konsul die Vorlage der Fahrkarte verlangt werden.Wann kann ich wieder einen neuen Antrag stellen? Diesbezüglich gibt es keine rechtliche Regelung. Bei einem ordnungsgemäß verwendeten Visum kann der Antrag auf ein neues jederzeit ohne weiteres eingereicht werden. Bei einem abgelehnten Antrag soll ein neuer Antrag dann eingereicht werden, wenn sich der Umstand, der als Grund der Ablehnung angeführt wurde, geändert hat. Wird mein Antrag vom ungarischen Konsul abgelehnt, wenn mir früher für eines der Schengen-Länder das Visum nicht erteilt wurde?Ungarn erteilt vorerst kein Schengenvisum und die Schengener Verbotsliste bindet Ungarn auch nicht. Falls der ungarische Konsul darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass der Antragsteller in einem der Schengener Konsulate abgelehnt wurde, so wird sein Antrag noch gründlicher als sonst untersucht, Informationen werden über den Grund der Ablehnung bei Schengen-Kollegen eingeholt, gleichzeitig bedeutet dies aber keine automatische Ablehnung des Antrags.Kann ich einen Visumantrag stellen, wenn mein Reisepass voll ist?In eine Seite des Reisepasses, auf der irgendein Stempel, eine Eintragung oder Visum ist, kann das ungarische Visum nicht eingeklebt werden. Ebenfalls kann das Visum nicht in die leeren Seiten eingeklebt werden, die für die Eintragungen der lokalen Behörden frei zu halten sind. Wenn im Reisepass nur solche leeren Seiten vorhanden sind, dann gilt er als voll. In einem besonders zu berücksichtigenden Fall (z.B. wegen schwerer Erkrankung eines nahen Verwandten wird die Einreise notwendig und es gibt keine Zeit mehr, den Reisepass auszutauschen) kann das Visum auf einem Extrablatt erteilt werden, wofür vom Konsulat ein Sonderzuschlag in Höhe von EUR 25,- aufgerechnet wird.Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung, wenn mein Visumantrag abgelehnt wurde?Im Falle der Ablehnung der Visa A, B, C gibt es keine Möglichkeit des Rechtsbehelfs. Bei Ablehnung kann nach der erneuten Bezahlung der Visumgebühr ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Ablehnung eines Visums D ist der schriftliche Bescheid über die Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Im Fall eventueller Fragen schlagen wir Ihnen vor, vor der persönlichen Amtsführung mit unseren Kollegen die Kontakt telefonisch aufzunehmen.