Durchreisebestimmungen für Staatsbürger der Ukraine und Serbien-Montenegro
Neue Visumbestimmungen für Bürger der Ukraine und Serbien-Montenegro seit dem 1. November 2004 !
Die Bürger dieser Staaten sind gemäss Regierungsabkommen für einen Aufenthalt ( als Touristen oder Besucher ) in Ungarn visumpflichtig, bei der Visumantragstellung gelten die allgemeinen Vorschriften.
Im Falle einer Durchreise brauchen aber die Staatsbürger der Ukraine und von Serbien und Montenegro nur in dem Fall kein Visum, wenn:
- sie ein Schengen-Visum oder einen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates in ihrem gültigen Nationalpass haben und die noch mindestens fünf Tage beim Beginn der Durchreise gültig sind,
- oder einen ukrainischen / serbisch- montenegrinischen Ersatzpass zur Rückkehr in die Ukraine / nach Serbien und Montenegro ( Emergency Travel Document ) besitzen, der mindestens noch drei Tage nach dem Betreten Ungarns gültig ist.
Im Falle einer Durchreise in das Heimatland brauchen die Staatsbürger der Ukraine und von Serbien und Montenegro auch kein Visum, wenn sie ein, bei der Einreise noch gültiges Schengen-Visum oder einen gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates in ihrem gültigen Nationalpass haben.
Die Bürger der Ukraine und von Serbien und Montenegro sind bei der Durchreise visumpflichtig, wenn ihr Schengen-Visum nicht mehr gültig ist.
Sie können aber das Durchreisevisum innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der Gültigkeit des Schengen-Visums auch bei der Grenzschutzbehörde ( in den Grenzübergangstellen für Pkws und im Flughafen/Ferihegy) - kostenlos - beantragen. Nach Ablauf der fünf Tage nach der Gültigkeit kann das Durchreisevisum nur an den ungarischen Auslandsvertretungen - kostenpflichtig - beantragt werden.
Im Fall eventueller Fragen schlagen wir Ihnen vor, vor der persönlichen Amtsführung mit unseren Kollegen die Kontakt telefonisch aufzunehmen.