Beglaubigung
Die Konsulen des Generalkonsulates sind laut der gemeinsamen Verordnung des Außenministers und des Justizministers befugt, die folgenden Beglaubigungen vorzunehmen:
Unterschriftsbeglaubigung - konsularische Gebühr: 30.-€ pro Unterschrift
Beglaubigung einer Kopie - konsularische Gebühr: 20.-€ pro Seite
Beglaubigung einer vorgelegten Übersetzung - konsularische Gebühr: 15.-€ pro Seite
Die Gebühren können mit EC-Karte oder mit Bankeinzahlung bezahlt werden. (Im Interesse einer schnellstmöglichen Gutschreibung empfehlen wir Ihnen bei der Amtsführung in München, den Einzahlungsbeleg, den Sie bei der Antragstellung im Konsulat erhalten, bei der Filiale der Deutsche Bank AG, Arabellastr. 5., 81925 München – im Arabellapark) einzuzahlen, damit das Verfahren schneller abgewickelt werden kann. (Hinweis: Die Deutsche Bank erhebt bei Bareinzahlungen zurzeit eine Gebühr von 5.-€.)