Beglaubigung 

Die Konsulen des Generalkonsulates sind laut der gemeinsamen Verordnung des Außenministers und des Justizministers befugt, die folgenden Beglaubigungen vorzunehmen:

Unterschriftsbeglaubigung - konsularische Gebühr: 30.-€ pro Unterschrift

Beglaubigung einer Kopie - konsularische Gebühr: 20.-€ pro Seite

Beglaubigung einer vorgelegten Übersetzung - konsularische Gebühr: 15.-€ pro Seite

Die Gebühren können mit EC-Karte oder mit Bankeinzahlung bezahlt werden. Im Interesse einer schnellstmöglichen Gutschreibung empfehlen wir Ihnen bei der Amtsführung in München, den Einzahlungsbeleg, den Sie bei der Antragstellung im Konsulat erhalten, bei der Filiale der HypoVereinsbank AG, Arabellastr. 10, 81925 München – im Arabellapark einzuzahlen, damit das Verfahren schneller abgewickelt werden kann.