Achtung! Für die Visumerteilung ist ausschließlich die Botschaft der Republik Ungarn in Berlin zuständig. Der Visumantrag ist in München nicht einzureichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Ungarn in Berlin: http://www.mfa.gov.hu/kulkepviselet/DE/de/Allgemeines
Das Schengenvisum berechtigt nicht zur Einreise nach Ungarn – zur Durchreise kann es unter bestimmten Bedingungen auch nur von Staatsangehörigen von Ukraine, Serbien-Montenegro verwendet werden. (Mit dem Visum für Ungarn kann man auch nicht in den Schengener Raum einreisen.)
Ich habe gehört, dass die Einreise auch mit einem gültigen Visum an der Grenze verwehrt werden kann. Aus welchem Grund?
Das Visum ist nur eine vorherige Bewilligung, die den Inhaber nicht automatisch zur Einreise berechtigt. Der Reisende muss im Besitz von einem gültigen Nationalpass, der noch 6 Monate nach dem Verlassen Ungarns gültig ist, sein. Der Nachweis des Bestehens der Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt kann auch beim Grenzübertritt verlangt werden, und wenn dieser nicht erfüllt werden kann, kann die Einreise an der Grenze verwehrt werden.