Achtung! Visumausgabe nur in Berlin!

Die Visumanträge (sowohl für ein Schengen-Visum, als auch für ein nationales Visum) können in Deutschland ausschließlich in der Botschaft der Republik Ungarn in Berlin (Wilhelmstr. 61, 10117 Berlin) eingereicht werden. Die Visumbearbeitung und Ausstellung wurde in München und in Düsseldorf ab dem 21. Dezember 2007 eingestellt, ab diesem Zeitpunkt können die Visumanträge ausschliesslich in Berlin entgegengenommen werden. Die grundsätzlichen Regelungen der Ausstellung eines Schengen-Visums finden Sie in den detaillierten Informationen.

Die Republik Ungarn gehört seit dem 21. Dezember 2007 zu den Schengen-Staaten, der Beitritt bedeutet unter anderen:

  • die von den Schengen-Staaten ausgestellten Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind auch für Ungarn gültig (natürlich nur innerhalb der Gültigkeitsdauer), gleichzeitig
  • die von Ungarn ab 21. Dezember ausgestellten einheitlichen Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind im ganzen Schengen-Raum gültig.

Die folgenden deutschen Aufenthaltsgenehmigungen sind als Durch- und Einreisevisum im obigen Sinne anerkannt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Aufenthaltskarte
  • Niederlassungserlaubnis
  • Aufenthaltsbefugnis
  • Aufenthaltsbewilligung
  • Aufenthaltsberechtigung
  • Vom Auswärtigen Amt erteilte Protokollausweise (für Diplomaten, Verwaltungspersonal, dienstliches Hauspersonal, Ortskräfte, für privates Hauspersonal), Sonderausweise (für Mitarbeiter internationaler Organisationen) - der gültige Reisepass, Diplomatenpass, oder Dienstpass muss mitgeführt werden
  • Von den Bundesländer erteilte Ausweis für Mitglieder des Konsularkorps – der gültige Reisepass muss mitgeführt werden
  • Liste der Reisenden für Schülerreisen innerhalb der Europäischen Union

Die Titel „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“, „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“, „Fiktionsbescheinigung“ gelten nicht für die visumfreie Ein- oder Durchreise.

Ein gültiger Pass ist aber weiterhin erforderlich zur Einreise in Ungarn.