Unterschriftsbeglaubigung
Die Konsulen der Botschaft der Republik Ungarn sind laut der gemeinsamen Verordnung des Außenministers und des Justizministers befugt, Unterschriftsbeglaubigungen vorzunehmen, d.h. die Identität und die Unterschrift des Unterzeichners eines Schriftstücks zu bestätigen.
Zur Vornahme einer Unterschriftsbeglaubigung ist persönliche Vorsprache unter Vorlage eines Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis oder vergleichbare Dokumente) erforderlich.
Die konsularische Gebühr der Unterschriftsbeglaubigung beträgt 30.-€ pro Unterschrift.
Die Gebühr kann mit EC-Karte oder mit Bankeinzahlung bezahlt werden. (Im Interesse einer schnellstmöglichen Gutschreibung empfehlen wir Ihnen bei der Amtsführung in Berlin, den Einzahlungsbeleg, den Sie bei der Antragstellung im Konsulat erhalten, bei der Filiale der Dresdner Bank AG, Friedrichstr. 62, 10117 Berlin - an der Ecke Friedrichstr. und Mohrenstr.) einzuzahlen, damit das Verfahren schneller abgewickelt werden kann. (Hinweis: Die Dresdner Bank erhebt bei Bareinzahlungen zurzeit eine Gebühr von 5.-€.)