Visumspflichtige Einreise nach Ungarn
Die Regelungen des Schengener Abkommens beziehen sich nur auf den Aufenthalt, der 90 Tage nicht überschreitet. Die Bedingungen eines Aufenthaltes über 90 Tage werden in eigener Zuständigkeit der Staaten bestimmt. Die Regeln und die Gebühren für die Ausstellung eines Schengen Visums sind an allen Konsularabteilungen der beteiligten Ländern einheitlich.
Wichtiger Punkt ist, dass das Visum eine vorläufige Bewilligung zur Einreise ist, welche seinen Besitzer nicht automatisch zur Einreise berechtigt. Die Bescheinigungen der erfüllten Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt können an der Grenze eingefordert werden, deren nicht Vorliegen die Verweigerung der Einreise nach sich ziehen kann.
Ungarns Eintritt in den Schengener Raum ergibt folgende Veränderungen:
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die von den Schengen-Staaten ausgestellten Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind auch für Ungarn gültig, gleichzeitig
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die von Ungarn nach dem 21. Dezember 2007 ausgestellten einheitlichen Schengen-Visa und Aufenthaltsgenehmigungen sind im ganzen Schengener Raum gültig.
Seit 21. Dezember 2007 gehören folgende 24 Staaten zu den Schengener Raum: 22 Länder der Europäischen Union (Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Niederlanden, Polen, Lettland, Lithauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Deutschland, Italien, Portugal, Spanien, Slowakei, Slowenien und Schweden), sowie Norwegen und Island. Die 5 folgende EU-Länder gehören nicht zum Schengener Raum: Bulgarien, Zypern, Großbritannien, Irland und Rumänien.