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HauptseiteKonsularische und Visa-Angelegenheiten> Wo muss der Visumantrag eingereicht werden?


Wo muss der Visumantrag eingereicht werden?

Der Antrag für ein Schengen Visum muss an der Konsularabteilung des jeweiligen Ziellandes beantragt werden (im Falle eines Besuches mehrerer Länder mit der gleichen Zeitdauer, ist der Antrag an der ausländischen Vertretung des ersten Schengen- Landes einzureichen, auf dessen Territorium die Reise beginnt). Nach den Regelungen können an den ungarischen Konsulate ein Antrag für ein Schengen Visum vorgelegt werden, wenn das Hauptreiseziel Ungarn ist. Die Grenzbehörde ist nicht verpflichtet, die Einreise für Ausländern mit von einem anderen Mitgliedsland ausgestellten Schengen Visum zu gestatten, wenn nicht nachgewiesen werden kann, warum das Schengen Visum nicht an der ungarischen Vertretung beantragt wurde. Dieses Verfahren gilt auch für Einreisen in andere Mitgliedsländer, wenn der Ausländer ein von einem ungarischen Konsulat ausgestellten Schengen Visum besitzt.

Ungarn – folgend der Praxis der Schengen- Mitgliedsländer - schließt zur Zeit Vereinbarungen zur Vertretung mit anderen Mitgliedsländern. Im Sinne dieser Vereinbarungen kann ein Antrag für ein ungarisches Visum in Ländern gestellt werden, wo es kein ungarisches Konsulat gibt. Die Konsularabteilung des Ungarn vertretenden Landes wird das Visum für Ungarn nach den Schengener Regelungen ausstellen, die Anträge werden ähnlicherweise überprüft, als würde der Antragsteller ins Land des jeweiligen Konsulats einreisen. (Die Vertretungsvereinbarungen sind im Gange. )

An den Grenzübergängen wird grundsätzlich weiterhin kein Visum erteilt, ausgenommen für Familienangehörige Unions- und EWR-Bürgern oder bei besonderen Umständen (z.B. zur Bestattung eines verstorbenen Familienmitgliedes, wenn der Ausländer nachweisen kann, keine Möglichkeit gehabt zu haben, vorher ein Visum zu beantragen).