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HauptseiteKonsularische und Visa-Angelegenheiten> Wer kann ein Visumantrag stellen?


Wer kann ein Visumantrag stellen?

Die ausländische Vertretung ist zuständig für die Beurteilung der Anträge folgenden Personen:

  • Staatsbürger des Empfangslandes (wo die Auslandsvertretung ist)
  • Im Land langfristig lebenden Ausländer
  • Personen, in deren Heimatland oder in dem Staat, wo der Antragsteller seinen ständigen oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, keine ungarische Auslandsvertretung gibt

Diese Personen können Ihren Antrag auf folgenden Wege stellen:

  • eigenen Antrag persönlich oder durch Familienangehörige
  • im Falle einer organisierten Reise durch ein (bei der Auslandsvertretung) akkreditiertes Reisebüro
  • im Falle anderer Gruppenreise durch einen bevollmächtigten Vertreter

Achtung!

1. Die Bevollmächtigung bezieht sich nur auf die Einreichung des Antrags und Abholung des Visums, das Antragsformular muss eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben werden.

2. In größeren Ländern, in Staaten, wo es keine ungarische Auslandsvertretung gibt und Ungarn von einem anderen Schengen Mitgliedsland nicht vertreten wird, können die Visumanträge von Honorarkonsule zwecks Weiterleitung angenommen werden.

3. Visumanträge können frühestens 3 Monate vor der Einreise gestellt werden.