Wer kann ein Visumantrag stellen?
Die ausländische Vertretung ist zuständig für die Beurteilung der Anträge folgenden Personen:
Diese Personen können Ihren Antrag auf folgenden Wege stellen:
Achtung!
1. Die Bevollmächtigung bezieht sich nur auf die Einreichung des Antrags und Abholung des Visums, das Antragsformular muss eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben werden.
2. In größeren Ländern, in Staaten, wo es keine ungarische Auslandsvertretung gibt und Ungarn von einem anderen Schengen Mitgliedsland nicht vertreten wird, können die Visumanträge von Honorarkonsule zwecks Weiterleitung angenommen werden.
3. Visumanträge können frühestens 3 Monate vor der Einreise gestellt werden.