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HauptseiteKonsularische und Visa-Angelegenheiten> Visumgebühren vom 21. Dezember 2007


Visumgebühren vom 21. Dezember 2007

  1. Gebühr des Flughafen-Transitvisums, des Transitvisums oder des Einreisevisums für kürzeren Aufenthalt 60 EUR
  2. Gebühr des Aufenthaltsvisums 60 EUR
  3. Gebühr des Visums fürs Zweck der Saisonarbeit 40 EUR

Für folgende Personen ist das Visum gebührenfrei

- Kinder unter 14 Jahre, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind

- Familienmitglieder der Staatsangehörigen der EWR-Staaten

- Kinder unter 6 Jahren mit eigenem Reisepass

- Mitglieder einer Kindergruppe, die aus mehr als 5 Kinder besteht

Weitere Gebührenermäßigungen

Laut den bilateralen Visumvereinbarungen der EU gibt es weitere Möglichkeiten für Gebührenermäßigungen für die Staatsangehörigen der einzelnen Staaten. Für ausführliche Informationen über diese Vereinbarungen können Sie sich an die ungarischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im gegebenen Land wenden. Die betroffenen Länder sind die folgenden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Serbien, Russland, Ukraine.

Achtung!

  1. Die Visumgebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  2. Für die Ausgabe des Visums verrechnet das Konsulat keine weitere Gebühren.
  3. Im Falle eines abgewiesenen Visumantrages wird die Visumgebühr nicht zurückerstattet.