Langfristiger Aufenthalt
Die Regelung eines Aufenthaltes, der länger als 90 Tage dauert, gehört zu nationaler Kompetenz, d.h. es gibt keine einheitliche Praxis unter den Schengen-Staaten. Ein Ausländer, der nach Ungarn für längere Zeit einreisen möchte, kann einen Antrag für langfristige Aufenthaltsbewilligung stellen. Im Falle einer positiven Beurteilung wird der Antragsteller zwecks Übernahme der Aufenthaltsbewilligung ein einmaliges, höchstens für 30 Tage gültiges Einreisevisum bekommen. Zum Antrag der Aufenthaltsbewilligung – hängt vom Zweck der Einreise ab – sind die folgenden Unterlagen beizulegen:
Erwerbstätigkeit
- Arbeitsbewilligung
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über den ungarischen Aufenthaltsort/Unterkunft, und
- Nachweis über die für den Aufenthalt in Ungarn zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (ein ungarischer Bankkontoauszug, Bestätigung des Arbeitgebers über einen Gehaltsvorschuss, usw.)
bzw.
- eine Bestätigung über die Art der Gewerbetätigkeit (Gesellschaftsvertrag)
- Beschluss über den Eintrag ins Firmenregister
- Nachweis über den ungarischen Aufenthaltsort/Unterkunft
- Bestätigung über die zur Arbeit erforderlichen fachlichen Ausbildung
- Erklärung, Bestätigung über das jährliche (jährlich zu erwartende) Einkommen
- Bestätigung über die in Ungarn zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
- Einnahme-Überschuss Rechnung vom vorigen Jahr (bei einer schon tätigen Firma)
- Bestätigung darüber, dass die Firma (tätige Firma) keine öffentliche Schuld hat
- Falls die Gesellschaft ungarische Arbeitnehmer beschäftigt, dann ihre Arbeitsverträge
- Bei neu gegründeter Firma einen kurzen Geschäftsplan
Studienzweck
- Aufnahmebestätigung der Schule
- Nachweis über den ungarischen Aufenthaltsort/Unterkunft (Bestätigung des Studentenwohnheimes oder ein Mietvertrag mit der Kopie des Eigentumsblattes)
- Dokumente, welche die in Ungarn zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel beweisen (Bankkontoauszug, oder Erklärung der Eltern, dass sie alle Kosten während des Aufenthaltes in Ungarn übernehmen, oder Bestätigung über ein Stipendium)
- Bestätigung der Schule über die Einzahlung der Studiengebühr
Familienzusammenführung
- Nachweis über die in Ungarn zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
- beglaubigte Kopie der Heirats-/Geburtsurkunde und
- Kopie des Reisepasses der ungarischen Verwandten
Besuch
- offizieller Einladungsbrief, oder von einem Notariat ausgestellte Einladung
- Bestätigung über das monatliche Einkommen des Gastgebers
- Kopie des Eigentumsblattes
- Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des Gastgebers
Heilbehandlung
- Name und Adresse der Heilstätte
- Bestätigung über den Heilkur, über dessen Art und voraussichtliche Zeitdauer
- Nachweis über die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel für den Aufenthalt und für die Heilkur in Ungarn
- Nachweis über den Aufenthaltsort/Unterkunft in Ungarn, ausgenommen, wenn der Aufenthaltsort ein Krankenhaus ist
- Im Falle der Behandlung einer/eines Minderjährigen, oder eines Familienmitgliedes, der auf Verpflegung angewiesen ist, der Nachweis über die Unterkunft und über die finanziellen Mittel des Begleiters/der Begleiterin.
Forschung
- Vereinbarung mit dem akkreditierten Forschungsinstitut und
- Falls der Forscher über die nötigen finanziellen Mittel nicht verfügt, soll sich das Forschungsinstitut verpflichten, die bei einem Aufenthalt über die bewilligte Aufenthaltsdauer hinaus evtl. entstehende Ausweisungskosten des Forschers zu übernehmen.
Freiwillige Tätigkeit
- Vertrag mit einer gesetzlich festgelegten Organisation über die freiwillige Tätigkeit (z.B. örtliche Stadtverwaltung, Kirche, Bibliothek, usw.)