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HauptseiteKonsularische und Visa-Angelegenheiten> Grundsätzliche Regelungen bezüglich der Ausstellung eines Schengen-Visums


Grundsätzliche Regelungen bezüglich der Ausstellung eines Schengen-Visums

Typen des Schengen Visums:

  • Visum für Flughafentransit (A): berechtigt zum Eintreten des internationalen Transitbereichs eines Flughafens und erlaubt den Aufenthalt bis zum Abflug ins Zielland. Staatsbürger der genannten Länder sind verpflichtet, A-Visum zu beantragen [1].
  • Transitvisum (B): berechtigt zur ein-, zwei- oder mehrmaligen Durchreise, nicht länger als jeweils 5 Tage.
  • Einreisevisum für kurzfristige Aufenthalte (C): berechtigt zur ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise, und im Falle eines Aufenthaltes ohne Unterbrechung zu einem Aufenthalt von höchstens 90 Tage nach der Einreise, im Falle einer Unterbrechung innerhalb 6 Monate nach dem ersten Einreisedatum zu einem Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen.

Achtung!

Für den Umstieg zwischen den Terminalen Ferihegy 1 und Ferihegy 2 und innerhalb Ferihegy 1 muss ein Transitvisum beantragt werden.


[1] Staatsbürger genannten Ländern sind verpflichtet, A-Visum zu beantragen: Afghanistan, Bangladesh, Eritrea, Etiopien, Philippinen, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Kamerun, Libanon, Liberien, Nigerien, Pakistan, Ruanda, Sierra Leone, Sri Lanka, Senegal, Syrien, Somalia, Demokratische Republik Kongo (Zaire).