Benötigte Dokumente zu einem Visumantrag
I. Allgemeine Bedingungen
- Reisepass, der mindestens 3 Monate länger gültig ist, als das beantragte Visum
- 1 farbiges Passfoto (möglichst biometriefähig), nicht älter als 6 Monate
- vollständig und leserlich ausgefülltes und unterschriebenes Visumformular (das Formular ist unentgeltlich in den Konsularabteilungen der ungarischen Auslandsvertretungen erhältlich, es kann auch von der Webseite des ungarischen Außenministeriums heruntergeladen werden: www.mfa.gov.hu)
- Krankenversicherung (gültig für die ganze Aufenthaltsdauer und für alle Schengen-Länder, Reiseversicherung, die die Kosten der ärztlichen Notbehandlungen und des Rücktransportes mindestens im Wert von 30 000 EUR deckt.)
- Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, falls der Antragsteller kein Staatsbürger des Empfangslandes ist.
Über die allgemeinen Bedingungen hinaus müssen auch die Kriterien der finanziellen Absicherung erfüllt und der Einreisezweck nachgewiesen werden.
II. Die finanzielle Absicherung kann mit einem der folgenden Unterlagen bescheinigt werden:
- originale Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers oder
- Kontoauszug der letzten 3 Monate oder
- Rentenbeleg oder
- Im Falle einer Wirtschaftsbeteiligung (Unternehmer): Bescheinigung über die Registrierung der Firma oder
- Gültige Fahrkarte, Bescheinigung der gebuchten und bezahlten Reise, Unterkunft oder
- Falls der Antragsteller minderjährig ist: Verpflichtungserklärung des gesetzlichen Vertreters über Kostenübernahme mit dem Nachweis der finanziellen Absicherung
- Offizieller Einladungsbrief, ausgestellt und bestätigt von dem Amt für Zuwanderung und Staatsangehörigkeit (ung. Abkürzung: BÁH)
III. Nachweis des Einreisezwecks
Bei Beantragung eines Transitvisums:
- Gültige Fahrkarte oder ein von dem ausländischen Bürgern benutztes und entsprechend versichertes Verkehrsmittel
- Nötigenfalls Zielvisum
Bei Beantragung eines Einreisevisums für kurze Zeit:
- im Fall einer Touristenreise: Bescheinigung des Reisebüro oder bezahlte Unterkunftbuchung.
- im Fall einer Fortbildung, einer Reise mit Studien- oder wissenschaftlichem Zweck: Bescheinigung des Empfangsinstitutes, Bescheinigung über die voraussichtliche Unterkunft in Ungarn.
- Bei Besuchsreise: ein von dem Amt für Zuwanderung und Staatsbürgerschaft (ung. BÁH) ausgestellten und bestätigten Einladungsschreiben oder notariell urkundlich verfasster Einladungsbrief, sowie die Fotokopie des Personalausweises/Reisepasses der einladenden Person in Ungarn.
- Bei Pflege von Familienbeziehungen: wie die erforderliche Unterlagen bei Besuchsreise oder Bescheinigungen über das Bestehen der Familienbeziehungen und eine Erklärung des Antragstellers über den Zweck der Einreise und des Aufenthalts, die im Bewusstsein seiner strafrechtlichen Verantwortung unterschrieben wurde. In der Erklärung wird auf den Grad der Familienbeziehung eingegangen, der Name, die Adresse und die Telefonnummer des Familienmitgliedes werden angegeben.
- Bei Geschäftsreisen: ein Einladungsschreiben des ungarischen Geschäftspartners (falls vorhanden), Nachweis des Bestehens von Handels- und Geschäftsbeziehungen, oder ein Nachweis der lokalen Handels-/Wirtschaftskammer über die Geschäftstätigkeit und die Bescheinigung der geplanten Unterkunft in Ungarn.
- Bei Einreise aus Therapiezwecken: Bescheinigung der empfangenden sanitären Einrichtung, aus der hervorgeht, dass die voraussichtliche Kosten der Therapie abgesichert sind, bzw. ein sonstiger Nachweis der Deckung der Therapiekosten und die Bescheinigung der geplanten Unterkunft in Ungarn
- Bei Transporteuren: Bescheinigung bzw. Antrag des Transportunternehmens
- Bei Besuch der Grabstätte der im Gebiet der Republik Ungarn beerdigten Angehörigen: Unterlagen über das Vorhandensein der Grabstätte und über den Verwandtschaftsgrad
- Bei sonstigen Einreisezwecken (regelmäßiger Einkauf, Unterhaltung usw.), die anderen Kategorien nicht zuzuordnen sind: Erklärung über den Zweck der Einreise und des Aufenthalts, welche im Bewusstein der strafrechtlichen Verantwortung unterschrieben wird.