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HauptseiteKonsularische und Visa-Angelegenheiten> Die Abweisung des Antrags


Die Abweisung des Antrags

Im Falle des Einreiseverbotes oder im Zweifelsfall wird das Konsulat den Visumantrag abweisen. Die Vorweisung gefälschter Dokumente zieht sofort die Abweisung nach sich.

Das Konsulat wird über den Grund der Abweisung ausschließlich den Antragsteller persönlich informieren.

Der Antragsteller kann Informationen über die Abweisung auch schriftlich verlangen.

Im Falle einer Abweisung wird das Konsulat die Visumgebühr nicht zurückerstatten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, gleichzeitig kann der Antragsteller Beschwerde erheben, falls er einen Einspruch gegen das Verfahren hat. Der Einspruch wird in erster Instanz vom Leiter des Konsulats, in zweiter Instanz im Außenministerium überprüft.

Im Falle einer Abweisung kann der Antrag gegen nochmalige Einzahlung der Gebühr jederzeit erneut gestellt werden.