Malév-Presseerklärung: „Am 3. Februar 2012 um 6 Uhr stellt die ungarische Fluggesellschaft MALÉV ihren Betrieb ein.
Aufgrund einer Entscheidung der Direktion wurde im Interesse der Schadensminimierung die Einstellung des regulären Betriebs der ungarischen Fluggesellschaft angeordnet. Dementsprechend starten nach 66 Jahren beinahe ununterbrochenen Flugbetriebs ab 03. Februar 6.00 Uhr keine Malév-Flugzeuge mehr.
Leider ist eingetreten, was wir am meisten befürchtet und mit allen Kräften zu verhindern gesucht haben. Obwohl in den letzten Tagen Hoffnung bestand, der Betrieb würde weitergehen und das Vertrauen der Fluggäste ungebrochen war, haben unsere Dienstleister als Reaktion auf die in den letzten Tagen veröffentlichten Informationen ihr Vertrauen verloren und begonnen, von einem Tag auf den anderen die Entgelte für ihre Dienstleistungen im Voraus zu fordern. Dies hat den Abfluss der Gelder derart beschleunigt, dass die Lage der Fluggesellschaft mit dem heutigen Tag unhaltbar wurde. Bekannt ist auch, dass der Eigentümer in Folge des Verurteilungsbeschlusses der EU keine weiteren Mittel zur Aufrechterhaltung des Betriebes bereitstellen kann. Aufgrund der vorgenannten Tatsachen hat die Direktion entschieden, die Einstellung des regulären Betriebes der nationalen Fluglinie Ungarns anzuordnen.“, erklärte Lóránt Limburger, CEO.
Das Service-Personal informiert Fluggäste der Fluggesellschaft unter der Telefonnummer +36.1.802 11 11 (aus dem Ausland) bzw. 06.40.21 21 21 (aus Ungarn), wie sie an ihren Zielort gelangen bzw. welche Schadenersatzmöglichkeiten bestehen.
Zur Umbuchung berechtigt sind
gemäß Regierungsverordung vom 31. Januar Fluggäste, die vor dem Tag der Einstellung des Betriebs der MALEV Zrt. ein gültiges Flugticket erworben haben und deren Flugticket am Tag der Betriebseinstellung oder innerhalb der darauffolgenden drei Kalendertage zur Reise berechtigt. Desweiteren Fluggäste, die vor dem oder am Tag der Einstellung des Betriebs der Malév Zrt. zu ihrer Flugdestination geflogen sind und über einen gültigen Rückflugschein auf einen Malév-Flug bis spätestens 29. Februar 2012 verfügen. Berechtigten Fluggästen hilft Malév, ihre Zieldestinationen mittels Umbuchung auf andere Flüge bzw. über das Ausweichen auf andere Transportmittel zur erreichen.”