Staatsangehörige visumpflichtiger Drittstaaten (erkundigen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail beim Konsulat, ob Ihr Staat zu dieser Gruppe gehört) können mit einem gültigen Schengen Visum für maximal 90 Tage im Jahr nach Ungarn einreisen. Das Visum ist vor der Einreise in den Schengenraum, zu dem auch die Schweiz gehört, bei dem ungarischen Konsulat im Heimatland des Antragstellers zu beantragen, wenn das Ziel eine Reise nach Ungarn ist. Das Visum ist immer bei dem Konsulat des jeweiligen Ziellandes des Antragstellers im Heimatland zu beantragen.
Die einheitlichen Schengen Visa, ausgestellt von einem Schengenstaat, sind für den ganzen Schengenraum, auch für Ungarn während ihrer Gültigkeitsdauer gültig. Mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz kann während ihrer Gültigkeitsdauer auch nach Ungarn eingereist werden.
Wichtiger Punkt ist, dass das Visum eine vorläufige Bewilligung zur Einreise darstellt, welche seinen Besitzer nicht automatisch zur Einreise berechtigt. Die Bescheinigungen der erfüllten Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt können an der Grenze eingefordert werden. Sollten diese nicht vorliegen, kann die Einreise verweigert werden.