Einreiseinformationen für Schweizerische Staatsangehörige

Schweizerische Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder mit einer gültigen ID-Karte ohne Visum nach Ungarn einreisen.

Schweizerische Staatsangehörige brauchen für Ungarn seit dem 01.04.2006 kein Visum mehr, auch wenn sie sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten. Für die Schweizerischen Staatsangehörigen gelten dieselben fremdenpolizeilichen Vorschriften in Ungarn wie für die Staatsbürger der EWR-Staaten. Die Staatsangehörigen des EWR können - wenn sie sich länger als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten - bei der nach ihren zukünftigen Wohnsitz zuständigen regionellen fremdenpolizeilichen Behörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die schweizerischen Bürgerinnen und Bürger, die sich kontinuierlich mehr als 90 Tage in Ungarn aufhalten möchten, sollen sich spätestens vor dem 93. Tag ihres Aufenthaltes in Ungarn bei der regionalen Behörde des Amtes für Einwanderung und Staatsbürgerschaft registrieren lassen. Die Kontaktadressen des Amtes sind unter folgender Adresse im Web zu finden: http://www.bmbah.hu/teruleti_szervek.php