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HauptseiteKonsularische Informationen> Visumgebühren vom 21. Dezember 2007

Visumgebühren ab 1. Januar 2008

1. Gebühr des Flughafen-Transitvisums, des Transitvisums

oder des Einreisevisums für kürzeren Aufenthalt 60 EUR

2. Gebühr des Aufenthaltsvisums 60 EUR

3. Gebühr des Visums für Zweck der Saisonarbeit 40 EUR

Für folgende Personen ist das Visum gebührenfrei

- Kinder unter 14 Jahren, die im Reisepass der Eltern eingetragen sind

- Familienmitglieder der Staatsangehörigen der EWR-Staaten

- Kinder unter 6 Jahren mit eigenem Reisepass

- Mitglieder einer Kindergruppe, die aus mehr als 5 Kindern besteht

Weitere Gebührenermäßigungen

Laut den bilateralen Visumvereinbarungen der EU gibt es weitere Möglichkeiten für Gebührenermäßigungen für die Staatsangehörigen der einzelnen Staaten. Für ausführliche Informationen über diese Vereinbarungen können Sie sich an die ungarischen diplomatischen oder konsularischen Vertretungen im gegebenen Land wenden. Die betroffenen Länder sind die folgenden: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Moldau, Serbien, Russland, die Ukraine.

Achtung!

  1. Die Visumgebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  2. Für die Ausstellung des Visums verrechnet das Konsulat keine weiteren Gebühren.
  3. Im Falle eines abgewiesenen Visumantrages wird die Visumgebühr nicht zurückerstattet.