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HauptseiteKonsularische Informationen> Prüfung und Beurteilung der Visumanträge


Prüfung und Beurteilung der Visumanträge

Die Beurteilung der Visumanträge gehört zu der Kompetenz der Konsuln, weder die ungarischen, noch die ausländischen lokalen administrativen Mitarbeiter sind zuständig, eine Entscheidung zu treffen.

Zwecks Prüfung der Visumanträge

- wird der Konsul die Einreise-Verbotsliste (SIS) in jedem Fall kontrollieren

- wird der Konsul die früheren Visumangelegenheiten des Antragstellers kontrollieren

- ist der Konsul verpflichtet, in bestimmten Fällen mit den zuständigen Behörden anderer Staaten zu konsultieren

- kann der Konsul mit dem Migrationsamt bzw. mit dem Außenministerium konsultieren

- kann sich der Konsul mit anderen Schengen-Konsulaten beraten

- kann der Konsul den Antragsteller zu einem persönlichen Erscheinen verpflichten

- kann der Konsul vom Antragsteller über die schon beigelegten Dokumente hinaus weitere Dokumente, Bestätigungen verlangen

Die Beurteilung des Visumantrages kann laut den Rechtsvorschriften nicht länger als 30 Tage dauern.