EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS

FÜR DIE AUSSTELLUNG SIND ERFORDERLICH:

  • Originale Geburtsurkunden (von Braut und Bräutigam)
  • Gültiger Reisepass/Personalausweis (von Braut und Bräutigam)
  • Bestätigung der Meldung bzw. Wohnadresse in Österreich (von Braut und Bräutigam)
  • Bei Personen, die schon verheiratet waren, Bestätigung über Familienstand (geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil, verwitwet: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners)
  • DOKUMENTE, DIE AUS UNGARN ZU BESCHAFFEN SIND (Bürgermeisteramt in Ungarn):
    • § Bestätigung über die im zentralen Melderegister in Ungarn geführten Daten des eheschliessenden ungarischen Staatsbürgers (die Bestätigung ist nur 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig).
    • § Bestätigung der Anmeldung der Niederlassung im Ausland

Bemerkungen:

- Beide Eheschliessende müssen persönlich an der Konsularabteilung erscheinen

Gebühr des Ehefähigkeitszeugnisses: 35.- Euro